Sehr geehrte Damen und Herren, beim Abrechnen kommt es nun häufig vor,
dass Kunden uns bezüglich des Alters ihrer Kinder täuschen möchten. Betrug ist eine Straftat.
In Fällen, wo das Kindesalter nicht eindeutig zu erkennen ist, werden wir Sie bitten, uns einen Nachweis vorzulegen. (Beispiel Ausweis oder Versicherungskarte des Kindes) Diese Regelung gehört nun zur Hausordnung.
Damit, dass Sie hier speisen, stimmen Sie automatisch der Hausordnung zu.
Wenn Sie diese nicht einhalten möchten, dann können wir Sie in unsere Gaststätte leider nicht bedienen.
Bitte denken Sie vor Ihrem Besuch daran, einen Altersnachweis für ihr Kind mitzunehmen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.